Was sind die Filmtage bayerischer Schulen?
Ein Festival besonderer Art: Wir zeigen, was sich so tut beim Schülerfilm zwischen Rosenheim, Hof, Aschaffenburg und Cham. Veranstaltet werden die Filmtage bayerischer Schulen von der "Landesarbeitsgemeinschaft Theater und Film an den bayerischen Schulen" (LAG) sowie dem Verein "Drehort Schule e.V." (DOS), und zwar jährlich Mitte Oktober. Gastgebende Schule ist die Oberland-Realschule Holzkirchen (Landkreis Miesbach).
Das älteste deutsche Schülerfilmfestival ist schon seit über 40 Jahren Treffpunkt der aktiven und kreativen Filmarbeit an den Schulen in Bayern. Jährlich werden 50 - 100 Filme eingereicht und von einer Jury beurteilt. Etwa 25 Filme kommen ins Hauptprogramm und können mit ein wenig Glück einen Förderpreis gewinnen. Weitere 25 Filme werden im Programmblock Horizonte präsentiert.
In welchem Format können Filme eingereicht werden?
Die Filme werden beim Festival in Full-HD (1920 x 1080) präsentiert. Eingesandt werden sollten Videofilme oder Videodateien in den Formaten Quicktime, Mpeg-4 H.264, ProRes 422 in den Auflösungen 720x576, 1280x720 oder 1980x1080. Diese Formate ermöglichen eine optimale Wiedergabequalität beim Festival. Außerdem können auch Video-DVDs eingesandt werden. Nicht akzeptiert werden AVI- und MKV-Dateien, Video-CDs und S-Video-CDs. Beim Festival wird im 16:9-Seitenverhältnis projiziert, Filme im 4:3-Format werden mit einer Letterbox versehen.
Werden die Filme über das Internet geschickt oder auf einem physischen Medium?
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, die Filmdateien über das Internet zu übertragen. Hierfür empfehlen wir die Verwendung von WeTransfer (wetransfer.com) oder einer Dropbox (dropbox.com). Die Filme müssen in der endgültigen Vorführfassung per WeTransfer, oder Dropbox-Link bis spätestens 10.08.2018 an filmtage@rshk.de gesendet werden. Es können auch andere Übertragungsservices verwendet werden. Die Dateien müssen mit dem Filmtitel versehen sein und über die Kommentarfunktion müssen zusätzlich Schuladresse, Titel, Name der betreuenden Lehrkraft aufgeführt werden. Nur bei unüberbrückbaren Problemen mit dem Onlinetransfer können die Filme auf Datenträgern (CD, DVD, USB-Stick) versandt werden.
Wann ist der Einsendeschluss für die Filme?
Alle teilnehmenden Filme müssen bis spätestens Freitag, 10. August 2018 via Internet übertragen oder notfalls per Post (Poststempel) an folgende (Vorjury-)Adresse gesandt werden:
- Oberland-Realschule Holzkirchen
- Filmtage bayerischer Schulen
- zu Händen Sebastian Wanninger
- Probst-Sigl-Str. 3
- 83607 Holzkirchen
Für Schäden oder Verlust während des Transports trägt der Einsender das Risiko. Nach Abschluss der Filmtage können die eingesandten Filme wieder abgeholt werden. Auf jedem Filmspeichermedium (nicht nur auf der Schutzhülle) müssen Name und Adresse des Einsenders sowie der Filmtitel angegeben werden. Es besteht keine Möglichkeit, nachbearbeitete Vorführfassungen nachzureichen. Zusätzlich muss jeder eingesandte Film bis zum 10.8.2018 gesondert auf dieser Website online angemeldet werden.
Gibt es weitere Teilnahmebedingungen?
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller bayerischen Schulen und Lehrkräfte, die sie betreut und beraten haben. Zu den Filmtagen eingeladen werden die Filmteams (maximal 5 Schüler pro Film), deren Filme von der Vorjury zugelassen wurden.
Es besteht eine Beschränkung bezüglich der Anzahl der Einsendungen: Pro Lehrkraft können maximal vier Filme eingesandt werden.
Welche Filmthemen sind zugelassen?
Die Themen sind freigestellt, es können z. B. witzige, spannende oder problemorientierte Spielfilme, Trickfilme, Experimentalfilme oder Unterrichtsfilme sein. Der Schwerpunkt kann auf inhaltlicher Mitteilung oder künstlerischer Gestaltung liegen.
- Genauere Informationen unter Jurykriterien
Was kostet die Teilnahme bei den Filmtagen?
Die teilnehmenden Filmgruppen zahlen einen Beitrag von 10,- € pro Person. (Bitte den passenden Betrag schon bei der Ankunft fürs Einchecken an der Rezeption in der Mehrzweckhalle Gerbrunn bereithalten, nur Barzahlung). Vorzeitige Abreise, auswärtige Unterkunft oder Verzicht auf die angebotenen Mahlzeiten begründen keinen Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung der Teilnehmerpauschale.
Für die Gruppenverpflegung und -übernachtung werden keine weiteren Gebühren erhoben. Es ist jedoch empfehlenswert, etwas Taschengeld bei sich zu haben, um sich z. B. im Filmcafé Getränke oder Kuchen zu kaufen oder um sonstige Andenken erwerben zu können.
Auf die Geldbeutel bitte besonders gut aufpassen und keine Wertsachen mitnehmen! Für abhanden gekommenes Geld oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Wo können wir übernachten?
Die angemeldeten Filmgruppen (verantwortliche Lehrkraft und maximal 5 Schüler pro Film) können - nach Geschlechtern getrennt - mit Schlafsack und Isomatte in den Räumen der Oberland-Realschule Holzkirchen übernachten und an der Gruppenverpflegung (Frühstücks-, Mittags- und Abendbüfett) teilnehmen.
Wer ein komfortableres Quartier wünscht, kann sich natürlich (auf eigene Kosten!) auch bei der lokalen Gastronomie einmieten, z.B. bei Snooze Apartments. Auch während der Übernachtung liegt die Aufsichts- und Fürsorgepflicht bei den begleitenden Lehrkräften.
Wer kümmert sich um die Verpflegung?
Für die angemeldeten Filmgruppen werden am Veranstaltungsort von ehrenamtlichen Mitarbeitern örtlicher Vereine Mahlzeiten zubereitet. Nach der Eröffnung am Freitag laden die Veranstalter Teilnehmer und Gäste zu einem Büffet ein. Am Samstag erwartet die Teilnehmer Frühstück, Mittag- und Abendessen, am Sonntag ein Frühstück und ein Lunchpaket für die Abreise. Auch vegetarische Mahlzeiten werden angeboten, eine Voranmeldung ist hierfür nicht erforderlich. Für die Teilnahme an der Gruppenverpflegung werden keine Extrakosten berechnet.
Für den "kleinen Hunger" zwischendurch, Kaffee, Mineralwasser und Softdrinks hat das Filmcafé geöffnet. Hierfür empfiehlt es sich, ein kleines Taschengeld dabei zu haben.
Wer übernimmt die Aufsicht für die Schüler?
Die Filmtage sind eine offizielle Schulveranstaltung. Alle Schülergruppen müssen von einer verantwortlichen Lehrkraft begleitet werden, welche während des gesamten Festivals, auch während der Übernachtung sowie bei der An- und Abreise, die Aufsichts- und Fürsorgepflicht übernimmt.
Wer übernimmt die Kosten für die Anreise?
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten (wir empfehlen das günstige Bayernticket der Deutschen Bahn AG! Hier auch der Link zur Fahrplanauskunft. Holzkirchen hat einen S-Bahn-Anschluss zur Landeshauptstadt München.
Fahrtkosten können leider nicht bezuschusst werden.
Wer sind die Sponsoren?
Hier finden Sie eine Liste aller Sponsoren
Weitere Sponsoren - sowohl freundliche Privatpersonen, die sich den Filmtagen verbunden fühlen und regionale Firmen - engagieren sich vor allem, indem sie Preise für das Festival stiften oder mit Sachspenden helfen.
Ein herzliches Dankeschön für die großzügigen Spenden!
Wer ist der Veranstalter?
Die Filmtage haben zwei Veranstalter:
Wie arbeitet die Jury?
Es gibt zwei Juryphasen:
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Eine Vorjury, bestehend aus Schülern und Pädagogen, sieht sich gegen Ende der Sommerferien jeden eingesandten Film an. Dann legen die Juroren fest, ob ein Film in der Sparte "Horizonte" vorgeführt oder als Landessieger für einen der Förderpreise nominiert und damit ins Hauptprogramm aufgenommen werden soll. Die Vorjury kann natürlich - vor allem wenn sehr viele Filme eingereicht wurden - auch Filme ablehnen.
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Die Wettbewerbsjury tagt während des Festivals in Gerbrunn und entscheidet, welcher Film des Hauptprogramms einen Förderpreis erhält. Außerdem erstellt sie für jeden Landessieger eine Filmkritik (Laudatio), welche bei der Preisverleihung verlesen wird. Der Wettbewerbsjury gehören neben Schülern und Pädagogen auch Vertreter professioneller Medien an. Die Entscheidungen werden per Mehrheitsbeschluss gefällt; alle Juroren, egal ob Schüler oder Erwachsener, haben das gleiche Mitsprache- und Stimmrecht.
Die Jury achtet bei der Bewertung der Filme auf verschiedene Kriterien. Hierzu zählt unter anderem, ob der Film handwerklich gut gemacht ist (Bild-, Ton-, Schnittqualität), ob er eine originelle Idee verfolgt, ob (bei einem Spielfilm) eine interessante Geschichte ansprechend erzählt wird, ob der Film Gefühle auslöst, ob (bei einer Dokumentation) fundiert informiert wird, ob der Spannungsbogen tragfähig ist. Bei Spielfilmen muss natürlich auch die schauspielerische Leistung der Akteure überzeugen. Auch die Gesprächsbereitschaft und gekonnte Präsentation der Filmgruppe bei der Anschlussdiskussion fließt in die Bewertung der Juroren mit ein.
Wenig angetan ist die Jury in der Regel von Filmen, die nur bekannte Vorbilder unkritisch imitieren ("Wir spielen jetzt mal Rambo nach") oder bei denen sich erkennbar nur die leitenden Lehrkräfte verwirklicht und die Schüler zu Handlangern und Statisten degradiert haben. Ebenfalls wenig preisverdächtig sind Filme, die nur für Insider lustig sind ("Da hatte der Kevin im Schullandheim aber 'ne komische Mütze auf!"), einem breiteren Publikum jedoch unzugänglich oder beliebig erscheinen.
Selbstverständlich achtet die Jury auch darauf, welche Altersgruppe und welche Schulart hinter einem Film steht. So wird beispielsweise die Produktionen einer 13. Klasse eines Gymnasium strenger begutachtet werden als diejenige einer 3. Klasse einer Grundschule.
Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.
Was ist der Preis des Publikums?
Dieser Preis wird nicht von der Jury vergeben, sondern von allen Teilnehmern des Festivals per Abstimmung am Sonntag festgelegt. Der Preis des Publikums drückt in Form einer Urkunde eine besondere Anerkennung aus, ist jedoch undotiert.
Sowohl die Filme aus dem Hauptprogramm als auch aus der Sparte Horizonte stehen bei Abstimmung für den Preis des Publikums zur Wahl.
Warum ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt?
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir die Teilnehmerzahl begrenzen müssen. Dieses Jahr können wir leider nur fünf Schüler sowie ein bis zwei verantwortliche Lehrkräfte pro Film einladen.\ Zu viele Teilnehmer würden die Infrastruktur, das Platzangebot und die Finanzen des Festivals überlasten.
Warum müssen sich die teilnehmenden Filmgruppen spätestens drei Wochen vor dem Festival verbindlich anmelden?
Die Organisatoren des Festivals möchten Verpflegung und Unterkunft natürlich so gut wie möglich auf die Teilnehmer abstimmen. Des Weiteren benötigt die Erstellung des endgültigen Filmprogramms Zeit.
Kann ich auch zum Zuschauen kommen, wenn ich keinen Film eingereicht habe?
Ja, wir freuen uns über Gäste! Alle Filmvorführungen sind öffentlich und kostenfrei.
Die Gruppenverpflegung und die Übernachtungsplätze sind allerdings für die eingeladenen Filmgruppen und die angemeldeten Teilnehmer der Fortbildung reserviert.
Werden die Filmtage als Fortbildung für Lehrkräfte anerkannt?
Das bayerische Kultusministerium hat die Filmtage bayerischer Schulen als Ausbildungsveranstaltung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen anerkannt.
Wer einen Film eingereicht hat und als verantwortliche Lehrkraft eine eingeladenene Filmgruppe begleitet, ist automatisch für die Fortbildung angemeldet.
Kollegen, die sich fortbilden bzw. ausbilden möchten, ohne einen Film im Programm zu haben, sind herzlich willkommen! Sie melden sich bitte rechtzeitig offiziell über FIBS hier an. Auch für diesen Personenkreis gilt, dass für eine Kostenpauschale von 10,- € Teilnahme an der Gruppenverpflegung und Übernachtung im Schulhaus möglich ist. Isomatte und Schlafsack sind mitzubringen.
Warum muss ich schon bei der Anmeldung eine aussagekräftige Filmbeschreibung und einen Screenshot hochladen?
Für das Festival wird ein Programmheft mit den Filmen des Hauptprogrammes erstellt. Da die Vorbereitungszeit relativ knapp ist, bitten wir Euch, uns dadurch zu unterstützen, dass wir die vorbereiteten Texte und Bilder schon in unserer Datenbank haben, wenn wir uns an die Programmheftredaktion machen.